LinuxAutomation


Pengutronix

   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Ingenieurbüros Schwebel:

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen und Angebote zwischen dem Ingenieurbüro Schwebel und seinen Kunden. Kundenseitige Geschäfts- und Einkaufsbedingungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform und gelten nur nach Absprache.

2. Vertragsform

Alle jeweiligen Leistungen werden in auf der Grundlage dieser AGB zu schließenden eigenständigen Verträgen festgelegt. Die Verträge bedürfen der Schriftform (auch Fax). Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch des Ingenieurbüros Schwebel zustande. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

3. Vertragsgegenstand, Gewährleistung, Mängelrüge

Das Ingenieurbüro Schwebel betreibt einen Internet-Informationsdienst unter der Domain "http://www.linux-automation.de". Dort werden Werbeflächen für Kunden bereitgestellt. Die Werbeinhalte können auf Wunsch des Kunden über einen Link auf eine Online-Adresse (URL) des WWW-Angebots des Kunden (im Folgenden Kunden-Seite genannt) verweisen.

Das Ingenieurbüro Schwebel haftet nicht für eine 100%-ige Verfügbarkeit der Domain "http://www.linux-automation.de". Gewährleistet wird lediglich eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Wiedergabe des Werbemittels. Insbesondere haftet das Ingenieurbüro Schwebel nicht für Ausfälle, die durch Dritte oder höhere Gewalt zu verantworten sind (Server- oder Kommunikationsinfrastruktur usw.). Nur wenn das Werbemittel dauerhaft ungenügend wiedergegeben wird, besteht Anspruch auf eine Ersatzwerbung im Umfang des Ausfalls bzw. auf Zahlungsminderung.

Es obliegt dem Kunden, das eingeschaltete Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Einschaltung des Werbemittels, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Rügt der Auftraggeber einen Mangel nicht, so gilt die Einschaltung des Werbemittels als genehmigt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im WWW veröffentlichte Preisliste. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste bleibt vorbehalten. Die Zahlung des Anzeigenpreises ist zum Beginn der Werbekampagne fällig.

5. Werbemittel und Kunden-Links

Die Anlieferung der Werbemittel und der Online-Adressen (URLs), auf die das Werbemittel via Link verweisen soll muß bis spätestens 8 Werktage vor dem Schaltungsbeginn an die E-Mail-Adresse commercials@linux-automation.de erfolgen. Für die rechtzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Werbemittel und URLs ist der Auftraggeber verantwortlich. Das Ingenieurbüro Schwebel ist nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn die Werbemittel ordnungsgemäß und rechtzeitig angeliefert wurden. Es besteht keine Pflicht zur Aufbewahrung des Werbemittels.

Das Ingenieurbüro Schwebel übernimmt keine Verpflichtung, die Werbemittel und den Inhalt der Kunden-Seiten, auf die Links bestehen, inhaltlich zu prüfen. Der Kunde haftet dafür, daß die Werbung den presserechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen entspricht. Mit der Auftragserteilung versichert der Kunde, daß keine Schutzrechten Dritter verletzt werde, seine Werbung und seine Kunden-Domain nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen, nicht mit sexuellen, pornographischen, radikal-politisch oder sonstige, den guten Sitten widersprechenden Inhalten versehen sind. Der Kunde stellt das Ingenieurbüro Schwebel von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund von tatsächlichen oder angeblichen Verletzung von Schutzrechten, wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen geltend machen.

Das Ingenieurbüro Schwebel behält sich vor, Werbeaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für strafrechtlich relevante Inhalte, sexuell orientierte Angebote und Banner mit sexuellen Anspielungen. Insbesondere kann das Ingenieurbüro Schwebel ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Seiten vornimmt, auf die durch ein Link verwiesen wird. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

6. Verschwiegenheit, Datenschutz

Soweit das Ingenieurbüro Schwebel im Rahmen einer Werbekampagne personenbezogene Daten zu verarbeiten hat, wird geltendes Datenschutzrecht beachtet und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen getroffen. Der Kunde wird hiermit gemäß §33 Abs. 1 Datenschutzgesetz davon unterrichtet, daß das Ingenieurbüro Schwebel seine Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. Das Ingenieurbüro Schwebel wird hiermit bevollmächtigt, die Daten erforderlichenfalls weiterzuleiten, sofern es sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedient. Das Ingenieurbüro Schwebel und der Kunde verpflichten sich ausdrücklich, über den Werbevertrag und über alle Tatsachen, die ihnen über den Geschäftsbetrieb des anderen zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen zu bewahren und keinem Dritten zugänglich zu machen, insbesondere über die der Abwicklung zugrundeliegenden Daten. Die Mitarbeiter werden entsprechend verpflichtet.

7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist der Unternehmenssitz des Ingenieurbüros Schwebel. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand der Unternehmenssitz des Ingenieurbüros Schwebel. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Unternehmenssitz des Ingenieurbüros Schwebel vereinbart.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB bzw. der auf ihnen gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene, zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder Lücke bedacht.

Kiel, den 01.09.2000

   
 
© 2000 by Robert Schwebel